Liebe Mitglieder,
der Vorstand bittet um möglichst zahlreiche Teilnahme zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung. Bis zum Beschluss der Satzungsänderung ist eine Mindestteilnehmerzahl von derzeit 39 Mitgliedern erforderlich.
Anmeldungen bitte bis zum 01. 09.2022 bei Dagmar Schwippert
04643-1098
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Montag, den 05. September 2022
14.30 Uhr im Restaurant „Hellas“ in Gelting
Tagesordnung:
Schriftliche Wahlvorschläge bitte bis zum 29. August 2022 an Dagmar Schwippert
Kaffeepause
Vortrag von Dipl. Oecotrophologin Renate Frank:
Wie man gute Laune essen kann
11.Schlussworte
Satzungsänderung bzw. Neufassung
§ 2 Zweck
Abs. 3: jetzige Fassung:
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Landfrauen Kreisverein Schleswig-Flensburg, Kreisteil Flensburg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Neue Fassung:
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke bestimmt der Gesamtvorstand des LandFrauenVereins Gelting e.V., für welche Zwecke das Vermögen des LandFrauenVereins e.V. genutzt oder an welche Einrichtungen oder Institutionen es gespendet werden soll.
§ 10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
Jetzige Fassung:
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/5 sämtlicher Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen, diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Neue Fassung:
Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn zu den Versammlungen und Sitzungen ordnungsgemäß eingeladen worden ist. In der Regel erfolgt die Beschlussfassung durch einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen erfordern jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
Abstimmungen erfolgen in der Regel offen mit Handzeichen, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine geheime Abstimmung.
Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Wird dieses nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Vorschlägen statt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Bei der Stichwahl genügt die einfache Stimmenmehrheit.